Ziel 1: Öko-soziale Standards für Planungs- |und Baumaßnahmen vereinbaren

- Der Leitfaden "Nachhaltiges Bauen" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird als Arbeitshilfe, soweit auf städtische Verhältnisse übertragbar, für Baumaßnahmen der Stadt ab 2005 eingeführt.
- Ab 2005 werden bei allen städtischen Hoch- und Tiefbauten ökologische Baustoffe verwendet und "Öko-Standards" (wie sie mindestens im Leitfaden "Nachhaltiges Bauen" vom BMVBW beschrieben sind) werden eingehalten.
- "Öko-Standards" werden für Bauvorhaben Dritter im Rahmen der Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB vorgegeben. Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwiegen.
- Ab 2010 wird ein Drittel aller privaten Neubauten nach Maßgabe dieses Standards erstellt sein.

Aktivitäten

Stadtrat

Maßgebliche Stadtratsbeschlüsse:
Beschlüsse, die die Förderung des sozialenWohnungsbaus durch kommunaleWohnungsbaudarlehen ermöglichen
2008 Klimaschutzbericht 2008 und 9 Punkte-Plan
2010 Masterplan CO2-Gebäudesanierung

Stadtverwaltung

Hochbauamt – Gebäudetechnik und Kommunales Energiemanagement: Als Maßgabe gilt zunächst die gesetzliche Grundlage, d.h. die jeweils gültige Energie-Einsparverordnung (ENEV). Die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durchführbaren energetischen Sanierungen orientieren sich darüber hinaus am Planungsleitfaden „Effiziente Energienutzung in Bürogebäuden“ des Bay. Landesamtes für Umwelt und an den Leitlinien des Deutschen Städtetages. Aufgrund der angespannten Finanzlage hat jedoch die Sicherung der Bausubstanz höchste Priorität. Die Vorgabe, „ab 2005 werden bei allen städtischen Hoch- und Tiefbauten ökologische Baustoffe verwendet und Öko-Standards ... eingehalten“, kann in diesem Umfang nicht eingehalten werden. Bei der Sanierung der Bausubstanz wird danach gestrebt, möglichst ein Höchstmaß an Energieeffizienz und CO2-Minderung zu erreichen.
In Bearbeitung sind spezifische Vorgaben zur Reduzierung der Beleuchtungsleistung bei Sanierung und Neubau städtischer Gebäude, ebenso Vorgaben zur zentralen Abschaltung von PC-Schulungsräumen.
Das Umweltamt hat gemeinsam mit dem Hochbauamt eine Studie beim bifa-Umweltinstitut zur Erstellung eines Bewertungsinstruments über den effizienten Einsatz finanzieller Mittel bei der energetischen Sanierung städtischer Gebäude erarbeiten lassen. Mit diesem Bewertungsinstrumentarium liegt jetzt eine Strategie zur energetischen Sanierung städtischer Gebäude vor.
Das Wohnungs- und Stiftungsamt gewährt Förderungen für Neubauten und Modernisierung im Bestand im Bereich des mehrgeschossigen Wohnungsbaus. Öko-soziale Standards werden u.a. durch die Förderbestimmungen hinsichtlich Energieeffizienz, Wohnungsgröße, Baumaterialien, Flächenverbrauch, Heizenergieversorgung und Vorgabe wiederkehrender Grundrisse gesetzt. Seit 2005 wurden für ca. 2.700 Wohnungseinheiten Modernisierungsförderungen bewilligt; in den Beratungsgesprächen mit Bauherren und der Wohnungswirtschaft wurde für weitere Maßnahmen auch in weiteren Gebäuden der Bewerber geworben. Daneben entstanden rd. 220 Neubau-Wohnungen mit Mitteln der staatlichen und kommunalen Wohnbauförderung.

Beispiele aus der Stadtgesellschaft

– Agendaforen
Auf Anregung des Fachforums Energie hat der Agendabeirat eine Empfehlung an die Stadtverwaltung ausgesprochen, den Planungsleitfaden des Landesamtes für Umwelt und der Obersten Baubehörde zur Grundlage für die Planung zukünftiger Bürogebäude zu machen. Das Hochbauamt will auf die Berücksichtigung des Leitfadens auch bei privaten Bürobauten hinwirken.

Unterstützende Projekte aus dem Zukunftspreis

Ansprechpartner

Hochbauamt -
Gebäudetechnik und Kommunales Energiemanagement
Joachim Schoner
E-Mail: joachim.schoner@augsburg.de
Tel. 0821.324-4673

Wohnungs- und Stiftungsamt
Rainer Heigl
E-Mail: wohnen@augsburg.de
Tel. 0821.324-4262