Nachhaltigkeitsbeirat

Seit Juni 1997 verfügt Augsburg über einen Sachverständigenbeirat, der den Prozess der nachhaltigen Entwicklung Augsburgs maßgeblich begleitet. In ihm können bis zu 25 wichtige Institutionen oder Bürgerinnen und Bürger der Stadtgesellschaft vertreten sein - aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung.

Aktuell sind 25 Personen, die 25 Institutionen vertreten, als stimmberechtigte sowie 5 Stadträtinnen und Stadträte aus den fünf Stadtratsfraktionen als nicht-stimmberechtigte Mitglieder in den Beirat berufen.

Hieß er anfangs "Umweltbeirat", trug er anschließend die Bezeichnung "Agendabeirat - Sachverständigenbeirat für zukunftsfähige Entwicklung". Seit Oktober 2012 lautet seine offizielle Bezeichnung "Nachhaltigkeitsbeirat".

Funktionsweise und Aufgaben des Beirats

Der Beirat wird vom Stadtrat für jeweils 3 Jahre eingerichtet und seine Mitglieder berufen. Der Nachhaltigkeitsbeirat tritt in der Regel viermal jährlich zusammen. Den Vorsitz führen zwei Personen aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder gemeinsam. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Die Geschäfte werden vom Büro für Nachhaltigkeit / Geschäftsstelle Lokale Agenda 21 geführt.

Der Nachhaltigkeitsbeirat berät die Politik und Verwaltung bei Nachhaltigkeitsthemen (siehe "Zukunftsleitlinien für Augsburg") und vermittelt diese in die eigenen Institutionen hinein. Er hat die Möglichkeit, direkt Anträge in Form von Empfehlungen an den Stadtrat zu richten.

Vertreterinnen und Vertreter des Nachhaltigkeitsbeirats wirken auch, gemeinsam mit Stadträtinnen und Stadträten, in der Jury des Augsburger Zukunftspreises mit.