Empfehlungen des Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Augsburg

Seit 1998 hat der Nachhaltigkeitsbeirat (früher: Umweltbeirat, dann Agendabeirat) 56 Empfehlungen an Stadtverwaltung und Stadtrat ausgesprochen. In der angefügten Übersicht werden Thema, Titel und Umsetzungen der 52 Empfehlungen bis 2017 dargestellt; die Umsetzungen sind leider nicht vollständig erfasst.

Übersicht Empfehlungen Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Augsburg 1998 bis 2021

 

17. November 2021: Empfehlung Erarbeitung eines Low Waste-/Zero Waste-City-Konzepts für die Stadt Augsburg

Bei der ersten Beratung in der 88. Sitzung im Mai wurde beschlossen, dass die Erläuterungen noch leicht überarbeitet werden sollten. Nachdem dies geschehen war, wurde die Empfehlung in der 91. Sitzung am 17.11.2021 von den anwesenden Beiratsmitgliedern einstimmig ausgesprochen.

Zuständig für die Umsetzung ist das Referat für Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima und Gesundheit. Auf Grund der überstarken Auslastung durch die Arbeit im Gesundheitsbereich auf Grund von Corona und der Arbeit zum Klimaschutz ist noch nicht klar, welcher realistische Vorschlag dem Stadtrat von der Stadtverwaltung gemacht werden kann, um das Thema anzupacken.

Die Empfehlung finden Sie hier.

26. Juli 2021: Zweite Empfehlung Divestment – Investitionen der Stadt Augsburg in nachhaltige Finanzanlagen

Nach Beratung in der 89. Sitzung beschloss der Nachhaltigkeitsbeirat auf seiner 90. Sitzung zum zweiten Mal eine Empfehlung an die Stadt Augsburg, nurmehr in nachhaltige Finanzanlagen zu investieren. Außerdem soll die Verwaltung über die bestehenden Anlagerichtlinien, Möglichkeiten zur Umschichtung in nachhaltige Anlageformen und jährlich über den Nachhaltigkeitscharakter der getätigten Finanzanlagen berichten. Zudem soll eine nachhaltige Finanzanlagerichtlinie erarbeitet werden unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure.

Die Empfehlung finden Sie hier.

Die erneute Initiative, ausgehend von Parents for Future Augsburg und Umgebung, hatte dazu Hintergrundinformationen zusammengestellt.

Eine erste Empfehlung 2017 hatte, gemeinsam mit Anträgen verschiedener Stadtratsfraktionen, ergeben; dass die Verwaltung keinen Handlungsbedarf auf Grund der finanziellen Lage der Stadt und keine Handlungsmöglichkeiten sah, u.a. weil städtische Pensionsgelder gemeinsam mit anderen bayerischen Kommunen in einem vom Bayerischen Finanzministerium gemanagten Fonds angelegt sind.

5. Mai 2021: Teilumwidmung des öffentlichen Verkehrsraums für nachhaltigere Nutzungen

Auf der 88. Sitzung am 5. Mai 2021 hat der Nachhaltigkeitsbeirat die Empfehlung an die Stadt Augsburg ausgesprochen, die aktuelle Fehlentwicklung im öffentlichen Verkehrsraum Richtung einer nicht-nachhaltigen Nutzung umgehend zu korrigieren und mit einer nachhaltigen Neuorientierung zu beginnen.

Hierzu hat er acht Maßnahmen vorgeschlagen, die zeitnah in einem oder mehreren möglichst innenstadtnahen Stadtvierteln als Pilotprojekte umgesetzt werden sollen:
1. Umwandlungunspezifischer öffentlicher Autoabstellflächen zu Elektro- (auch mit Ladesäulen), Carsharing- bzw. Rad- und Scooter-Sharing-Abstellflächen und Flächen anderer gemeinschaftlicher Nutzung
2. Bewerbung dieser Maßnahme
3. Soweit wie mögliche Begrünung
4. Überprüfung bestehender Werbemaßnahmen im Bereich Verkehr
5. Nachweis zu Nachhaltigkeitszielen bei Mobilitätskonzepten in Ausschreibungen
6. Parkgebührenanpassung
7. Stärkung von Mitverantwortung und Mitwirkung
8. Etablierung einer Kultur des kooperativen Miteinanders

Die Empfehlung finden Sie hier.

16. Mai 2019: Empfehlung Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf 5 t pro Person und Jahr bis 2025 und Einrichtung einer Klimaschutzkommission

Auf seiner 80. Sitzung am 16. Mai 2019 hat der Nachhaltigkeitsbeirat dem Stadtrat ein schärferes Ziel und neue Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung in Augsburg empfohlen. Die Maßnahmen betreffen die Bereiche Verkehr, Wärme und Strom. Außerdem soll eine neue Klimaschutzkommission aus Stadtrat, Verwaltungsspitze, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft eingerichtet werden.

Hintergrund ist die vom Weltklimarat IPCC geforderte Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad.

Das Ziel von 5 t CO2-e-Emissionen pro Kopf und Jahr in Augsburg bis 2025 ist anspruchsvoll, aber machbar. Laut Klimaschutzbericht 2018 der Stadt konnten die CO2-e-Emissionen pro Kopf von 9,39 t im Jahr 2011 auf 8,20 t im Jahr 2016 reduziert werden. Wird dieser Trend fortgesetzt, könnten bis 2025 ca. 6t erreicht werden.

Neben der Benennung wichtiger Handlungsfelder schlägt der Nachhaltigkeitsbeirat die Einrichtung einer neuen Klimaschutzkommission aus Stadtrat, Verwaltungsspitze, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft vor. Ihre Aufgabe soll es sein, die Entwicklung kontinuierlich zu beobachten und getroffene sowie weitere notwendige Maßnahmen zu diskutieren bzw. auf den Weg bringen. Sie soll öffentlich tagen und Impulse aus der Stadtgesellschaft aufnehmen.

Die Empfehlung finden Sie hier.

Umsetzungen:

Im Oktober 2019 beschlossen Umweltausschuss und Stadtrat die Beibehaltung des bisherigen CO2-Ziels für Augsburg (Beschluss), das auf Augsburgs Mitgliedschaft im Klima-Bündnis Europäischer Städte beruht: 10% CO2-Reduktion alle 10 Jahre ausgehend vom Wert des Jahres 1990. In der Periode 2011 bis 2016 erreichte und übertraf Augsburg mit 13,7% CO2-Reduktion dieses Ziel. Für 2025 bedeutet dies, das ca. 6t pro Kopf und EinwohnerIn erreicht werden.

Am 6. Juli 2020 beschloss der Stadtrat die Einrichtung eines Klimabeirats mit der vorgeschlagenen Zusammensetzung. Den Beschluss finden Sie hier. Inzwischen arbeitet der Klimabeirat erfolgreich.