Nachhaltigkeitseinschätzung, Klimaschutzeinschätzung und Jugendbeteiligungscheck für Stadtratsbeschlüsse

Die Stadt Augsburg erstellt für alle Beschlussvorlagen, die der Augsburger Stadtrat und seine Ausschüsse beraten, eine Nachhaltigkeitseinschätzung, eine Klimaschutzeinschätzung und einen Jugendbeteiligungscheck.

Die Nachhaltigkeitseinschätzung

Die Grundlage für die Nachhaltigkeitseinschätzungen sind die Zukunftsleitlinien für Augsburg. Sie stellen mit ihren 20 Leitlinien und 78 Zielen Augsburgs Ziele einer nachhaltigen Entwicklung dar. 
Die Zukunftsleitlinien sind in vier Dimensionen (Ökologie, Soziales, Wirtschaft, Kultur) mit jeweils fünf Leitlinien geordnet. Den 20 Leitlinien sind jeweils drei bis fünf Leitlinienziele zugeordnet, die in Summe 78 Ziele ergeben. Zu den 78 Zielen gibt es weitere Erläuterungen.

Seit 1. Mai 2017 wird die Nachhaltigkeitseinschätzung bereits angewendet. Sie wurde im Rahmen des vom Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit geförderten Modellprojekts „Vertiefung Nachhaltigkeitsmanagement - Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung in Beschlussvorlagen“ entwickelt.

Ziele der Nachhaltigkeitseinschätzung

Die Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen (NE) soll Augsburg helfen nachhaltiger zu handeln und hat dazu folgende Metaziele:

  • Präsenthalten der Zukunftsleitlinien in Stadtverwaltung und im Stadtrat
  • Beachtung der Zukunftsleitlinien bei Beschlüssen durch Stadtverwaltung und Stadtrat
  • Präsenthalten der Zukunftsleitlinien in der Stadtgesellschaft
  • Motivation der Stadtgesellschaft (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildungseinrichtungen…) zu eigenen Beiträgen für nachhaltige Entwicklung
  • Nachhaltige Entwicklung in der Stadt Augsburg fördern

Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung

Die Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen ist eine Excel-Tabelle (Formblatt), in der auf Ebene der 20 Leitlinien der Zukunftsleitlinien für Augsburg die Beiträge der Beschlussvorlage zur Erfüllung der Zukunftsleitlinien für Augsburg eingeschätzt werden. Die zugeordneten 78 Ziele sind nicht direkt Gegenstand der Nachhaltigkeitseinschätzung, aber über die Informationen bei der Erstellung einsehbar.

In der Nachhaltigkeitseinschätzung wird angekreuzt, ob die Beschlussvorlage einen sehr fördernden, einen fördernden, einen hemmenden, einen sehr hemmenden oder keinen bzw. einen widersprüchlichen Effekt auf jede einzelne der 20 Zukunftsleitlinien für Augsburg hat. Es ist erwünscht, zu den vorgenommenen Einschätzungen je Leitlinie eine Kurzbegründung zu ergänzen . Bei der Zukunftsleitlinie Ö1 Klimaschutz ist dies seit 2019 obligatorisch.

Im Formular sind die Erläuterungen zu den Zukunftsleitlinien als Informationen hinterlegt.

Die Einschätzung wird von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der beschlussvorlagenerstellenden Dienststelle in der Regel in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referat vorgenommen.

Die Nachhaltigkeitseinschätzung wird zu der Beschlussvorlage (BSV) in Ratsinformationssystem allris als Anlage mit hochgeladen und so dem Stadtrat und seinen Ausschüssen zur Verfügung gestellt. Zudem ist sie bei öffentlichen Beschlüssen im Ratsinformationssystem auch der Bevölkerung zugänglich (https://ratsinfo.augsburg.de).

Welche Beschlussvorlagen einer Nachhaltigkeitseinschätzung bedürfen, ist in der Anwendungsinformation geregelt. In der Praxis ist - grob überschlagen - für die Hälfte der Beschlussvorlagen eine erforderlich.  So bleiben z.B. bestimmte finanzwirtschaftliche Beschlüsse, Personalvorlagen, Dringlichkeitsanträge, Beschlüsse mit ausführlichen städtebaulichen Begründungen oder auch Berichte außen vor.

Auswertungen und Laufzeit

Die ausgefüllten Nachhaltigkeitseinschätzungen werden vom Büro für Nachhaltigekit erfasst und jährlich ausgewertet. Der aktuellste Bericht (Auswertungsbericht ) bezieht sich auf den Auswertungszeitraum 2018-2022 und bildete die Grundlage für die bereits abgeschlossene Weiterentwicklung des Instruments. Die Fortführung der Nachhaltigkeitseinschätzung wird jeweils für zwei Jahre beschlossen und dann dem Stadtrat wieder zur Entscheidung über eine Weiterführung vorgelegt.

Die Klimaschutzeinschätzung

Seit Januar 2024 gültig ist die neue Klimaschutzeinschätzung. Sie umfasst 21 Fragen in den folgenden sechs Kategorien:

1) Energie
2) Mobilität
3) Ressourcenverbrauch
4) Flächennutzung, CO2-Bindung
5) Information und Motivation
6) Grundlagen

In der Klimaschutzeinschätzung wird angekreuzt, ob die Beschlussvorlage einen fördernden, einen hemmenden oder keinen bzw. einen widersprüchlichen Effekt auf die einzelnen klimaschutzrelevanten Aspekte hat. Es ist erwünscht, zu den vorgenommenen Einschätzungen eine Kurzbegründung zu ergänzen.

Zu den Fragen stehen im Formblatt auf einem weiteren Tabellenblatt Erläuterungen zur Verfügung. 

Die Klimaschutzeinschätzung wird in der gleichen Excel-Datei (Formblatt) wie die Nachhaltigkeitseinschätzung erstellt. Sie hat den gleichen Verfahrensablauf und den gleichen Anwendungsbereich wie die Nachhaltigkeitseinschätzung. Diese sind in der Anwendungsinformation geregelt.

Der Jugendbeteiligungscheck

Der neue Jugendbeteiligungscheck ist ins Formblatt der Nachhaltigkeitseinschätzung integriert und wird seit Januar 2024 angewendet.
Er beinhaltet drei kurze Fragestellungen, die mit "ja", "nein" oder "zum Teil" beantwortet werden können: 

  • Kontakt zum Beteiligungsmanagement "Jugend"?
  • Beteiligungsformat geplant oder durchgeführt?
  • Ergebnisse eines Partizipationsprozesses berücksichtigt?

Zu den Fragen des Jugendbeteiligungscheck stehen auf einem weiteren Tabellenblatt Erläuterungen zur Verfügung. 

Der Jugendbeteiligungscheck wird in der gleichen Excel-Datei (Formblatt) wie die Nachhaltigkeitseinschätzung erstellt. Sie hat den gleichen Verfahrensablauf und den gleichen Anwendungsbereich wie die Nachhaltigkeitseinschätzung. Diese sind in der Anwendungsinformation geregelt.