Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen S4  Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

Ziel 3: Kinder und Jugendliche einbeziehen

Kinder und Jugendliche sind an sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Dieses Recht ist im Rahmen des § 8 SGB VIII für die sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe gesichert. Es soll auf alle sie betreffenden Entscheidungen der Stadtverwaltung und Stadtpolitik übertragen werden.

Junge Menschen werden in zielgruppengerechter Form beteiligt. Es werden Projekte der gemeinsamen Umsetzung ermöglicht, um so Verantwortungsübernahme zu fördern.

aus dem Augsburger Nachhaltigkeitsbericht 2025:

städtische Strategien, Konzepte, Richtlinien

  • Rahmenkonzept „Partizipation junger Menschen in Augsburg“

Maßnahmen der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe, städtischer Beteiligungen

  • Projekt „Jugendliche im öffentlichen Raum - öffentliche Plätze jugendgerecht gestalten“
  • Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Zuge des Gesamtkonzepts für die Beplanung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Stadtteil Bärenkeller
  • Schuljury beim Augsburger Zukunftspreis
  • Städtische Kitas: Kinderkonferenzen und Kinderrechtewoche
  • Friedensbüro: Einbezug von Kindern und Jugendlichen bei der Erarbeitung von Rahmenprogrammen
  • Büro für gesellschaftliche Integration: Kinderstadtteilpläne

exemplarische Beiträge von Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft

  • Change-In für Schülerinnen und Schüler