S4
Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen
Ziel 3: Kinder und Jugendliche einbeziehen
Kinder und Jugendliche sind an sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Dieses Recht ist im Rahmen des § 8 SGB VIII für die sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe gesichert. Es soll auf alle sie betreffenden Entscheidungen der Stadtverwaltung und Stadtpolitik übertragen werden.
Junge Menschen werden in zielgruppengerechter Form beteiligt. Es werden Projekte der gemeinsamen Umsetzung ermöglicht, um so Verantwortungsübernahme zu fördern.
Beispiele: „Kinder- und Jugendcheck“ (Entscheidungen, Empfehlungen und Beschlüsse, sofern junge Menschen von diesen betroffen sind, werden im Vorfeld auf deren Auswirkungen für junge Menschen überprüft; besonderes Augenmerk wird dabei auf räumliche Planungen gelegt), Schülerinnen- und Schülerjury beim Zukunftspreis…
Ergänzende Leitlinie
K4.1 gemeinsam Verantwortung übernehmen
Unterstützende Projekte aus dem Zukunftspreis
- 10 Jahre Bildungsbündnis Augsburg
- Bring den Haller auf den Platz
- Erasmus Projekt A VISION SHARED – Maria-Theresia-Gymnasium
- Feuerwehrerlebniswelt – Leuchtturmprojekt für Feuerwehrwesen und präventiven Brandschutz
- Film der Wittelsbacher Grundschule: Corona – einmal um die Welt
- FRÄULEIN TÖNCHENS MUSIKKOFFER
- NANU! Das wird eine lange Nacht
- Precious Plastic – Vortragskonzept an Schulen
- RechtsWeg!
- ROCK YOUR LIFE! Augsburg Mentoring-Programm
- Stadtedition Augsburg der Guten Schokolade
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit an der Werner-von-Siemens Mittelschule
- Wasserspender – H2O to GO
- Wasserströmungsanlage