Ziel 3: Wohnortnahe Erlebnisräume schaffen|und pflegen

Aktivitäten

Stadtrat

Maßgebliche Stadtratsbeschlüsse:
2009 Projektprogramm Spielplatz 2010

Stadtverwaltung

Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen wertet alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne hinsichtlich der Einrichtung von wohnortnahen Erlebnisräumen aus und wirkt entsprechend an der Aufstellung von Bebauungsplänen mit. Dabei achtet es darauf, dass soziale Kontrolle möglich ist, Lärmimmissionen vermieden werden und die Nähe zur Natur gegeben ist. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe fehlt ein Teilplan Spielplatz.
Der Kriminalpräventive Rat, Arbeitskreis Städtebauliche Kriminalprävention, entwickelte 2009 eine Checkliste für Baugebiete, die kriminalpräventive Aspekte in der Bauleitplanung und –durchführung behandelt. Bei der Gebäudestellung und Freiflächengestaltung soll öffentlicher Raum, insbesondere Aufenthaltsorte für Kinder, so angelegt werden, dass die soziale Kontrolle gewährleistet ist, ohne dass sich ständig eine Begleitperson auf dem Spielplatz aufhalten muss. Ferner sollen Kinder Spielplätze selbständig erreichen können. Dies wird in die Verfahren der Bauleitplanung eingebracht.
Die Interventionsgruppen des Projekts „Prävention und Intervention – Konflikte im öffentlichen Raum“ decken den Mangel in verschiedenen Stadtteilen an Treffpunkten insbesondere für Jugendliche auf.
Sozialreferat: Die Nutzung des öffentlichen Raumes hat sich in den letzten 50 Jahren dramatisch geändert: Eine Zunahme des Fahrzeugbestandes und der Verkehrs führte dazu, dass der Straßenraum in Großstädten für Kinder- und Jugendliche so gut wie nicht mehr nutzbar ist. Das Sozialreferat bemüht sich um „Ausgleichsflächen“ und Angebote wie z.B. den Abenteuerspielplatz im Osten und den Aufbau einer Jugendfarm im Westen der Stadt. Diese Entwicklung ist u.a. mit einer Kostensteigerung im Sozialetat verbunden.

Im Handlungsprogramm 2004 wurde zu diesem Ziel folgendes Maßnahmebeispiel ausgewählt: „Bei der Aufstellung des Spielplatzprogramms werden die aktualisierten Bedarfszahlen rechtzeitig vom Amt für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.“
Beispiele aus der Stadtgesellschaft

– Agendaforen
Mit der Familienfreundlichkeitsprüfung bietet die Arbeitsgemeinschaft familienfreundliches Augsburg ein Instrument, bei Planungen und in der vorhandenen Bebauung zu prüfen, ob ausreichend Spielräume für Kinder und Jugendliche vorgesehen bzw. vorhanden sind.

Ansprechpartner

Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen
Friedrich Pimpl
E-Mail: friedrich.pimpl@augsburg.de
Tel. 0821.324-6051

Ordnungsreferat, Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat
Diana Schubert
E-Mail: kriminalpraevention@augsburg.de
Tel. 0821.324-3309

Jugendhilfe- und Bildungsplanung
Klaus Maciol
E-Mail: klaus.maciol@augsburg.de
Tel. 0821.324-6960

weiterführende Informationen

www.kriminalpraevention.augsburg.de