Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen S4  Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

Ziel 4: unterschiedliche Wohnformen ermöglichen

Das Thema Wohnen wird zunehmend als gefährdet wahrgenommen. Die Wohnungsknappheit und die damit einhergehenden steigenden Mietpreise machen Wohnen zu einer Herausforderung und erschweren eine freie individuelle Entscheidung über die eigene Lebensführung.
Unter dem Aspekt der Teilhabe an der Gesellschaft werden einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, anstatt sie zu unterstützen, aus den Städten in Randgebiete verdrängt, was Integration und Beteiligung erschweren kann.

Verschiedene Lebensphasen und -situationen bedürfen unterschiedlicher Wohnformen. Daher muss in erster Linie ein menschenwürdiges Wohnen garantiert sein, das Schutz und Ruhe gewährleistet.

Ein zweiter wesentlicher Punkt ist die Förderung und Anerkennung diverser Wohnformen. Damit sind klassische Wohnformen ebenso wie Mehrgenerationenhäuser oder Alters-WGs angesprochen. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt muss beendet werden.

 

Beispiele: innovative Finanzierungsmodelle für Gemeinschaftseigentum wie bspw. Mietshäusersyndikate, Beratungsstelle Wohnbüro, Sozialfonds der Stadt Augsburg, Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe Augsburg, nicht-städtische Beratungsstellen für Wohnungsnotfälle

 

Ergänzende Leitlinie / Ziele:

W5.1 bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen