W4 Finanzen nachhaltig erwirtschaften und einsetzen
Ziel 3: Eigentum und Vermögen für alle fördern sowie sozialen und ökologischen Gebrauch sicherstellen
Im Sinne des Grundgesetzes Art. 14 (2) soll der Besitz von Eigentum an den gemeinwohlorientierten Gebrauch geknüpft sein. Gemeint ist damit Eigentum in Form von Land, Flächen oder Gebäuden. Gleiches soll für das finanzielle Vermögen gelten. Auch dieses soll unter sozialen und ökologischen Aspekten eingesetzt werden.
Es soll verhindert werden, dass privater Besitz oder Eigentum zu ungenutztem Leerstand verkommt und die Entwicklung der Stadt hemmt, blockiert oder zur Ausweisung von neuen Baugebieten ohne Ausnutzung des vorhandenen Immobilienpotentials führt
Die Bildung von Eigentum und Vermögen soll gefördert und ausgebaut werden, um Verteilungsgerechtigkeit und Altersvorsorge her- bzw. sicherstellen zu können.
Beispiele: ethische Geldanlagen, kommunales Divestment, Zwischennutzung stadteigener Ladeneinheiten
Ergänzende Leitlinie / Ziele:
S4.2 Chancengerechtigkeit herstellen
W3 Gemeinwohlorientiert wirtschaften