Finanzen nachhaltig erwirtschaften und einsetzen W4  Finanzen nachhaltig erwirtschaften und einsetzen

Ziel 3: Eigentum und Vermögen für alle fördern sowie sozialen und ökologischen Gebrauch sicherstellen

Im Sinne des Grundgesetzes Art. 14 (2) soll der Besitz von Eigentum an den gemeinwohlorientierten Gebrauch geknüpft sein. Gemeint ist damit Eigentum in Form von Land, Flächen oder Gebäuden. Gleiches soll für das finanzielle Vermögen gelten. Auch dieses soll unter sozialen und ökologischen Aspekten eingesetzt werden.

Es soll verhindert werden, dass privater Besitz oder Eigentum zu ungenutztem Leerstand verkommt und die Entwicklung der Stadt hemmt, blockiert oder zur Ausweisung von neuen Baugebieten ohne Ausnutzung des vorhandenen Immobilienpotentials führt

Die Bildung von Eigentum und Vermögen soll gefördert und ausgebaut werden, um Verteilungsgerechtigkeit und Altersvorsorge her- bzw. sicherstellen zu können.

 

Beispiele: ethische Geldanlagen, kommunales Divestment, Zwischennutzung stadteigener Ladeneinheiten

 

Ergänzende Leitlinie / Ziele:
S4.2 Chancengerechtigkeit herstellen

W3 Gemeinwohlorientiert wirtschaften