W4
Finanzen nachhaltig erwirtschaften und einsetzen
Ziel 3: Eigentum und Vermögen für alle fördern sowie sozialen und ökologischen Gebrauch sicherstellen
Im Sinne des Grundgesetzes Art. 14 (2) soll der Besitz von Eigentum an den gemeinwohlorientierten Gebrauch geknüpft sein. Gemeint ist damit Eigentum in Form von Land, Flächen oder Gebäuden. Gleiches soll für das finanzielle Vermögen gelten. Auch dieses soll unter sozialen und ökologischen Aspekten eingesetzt werden.
Es soll verhindert werden, dass privater Besitz oder Eigentum zu ungenutztem Leerstand verkommt und die Entwicklung der Stadt hemmt, blockiert oder zur Ausweisung von neuen Baugebieten ohne Ausnutzung des vorhandenen Immobilienpotentials führt.
Die Bildung von Eigentum und Vermögen soll gefördert und ausgebaut werden, um Verteilungsgerechtigkeit und Altersvorsorge her- bzw. sicherstellen zu können.
aus dem Augsburger Nachhaltigkeitsbericht 2025:
städtische Strategien, Konzepte, Richtlinien
Hinweis auf Handlungsstrategie im STEK: Schaffung der Grundlagen für eine sozial gerechte Bodennutzung (B2.5.1-2)
Maßnahmen der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe, städtischer Beteiligungen
- Neuorganisation des Liegenschaftsamtes / Neustrukturierung des Bildungsimmobilienmanagements
- Stadtentwässerung Augsburg: Möglichst kostenfreie Abwasserentsorgung
exemplarische Beiträge von Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft
- Forum Fließendes Geld: DialogRaumGeld