Natürliche Lebensgrundlagen bewahren Ö4  Natürliche Lebensgrundlagen bewahren

Ziel 1: schonend mit Boden umgehen und Bodenqualität verbessern

Aktivitäten der Stadtgesellschaft

Stadtverwaltung:

Bodenverunreinigungen erfassen und gegenwirken
In Augsburg gibt es viele Altablagerungen, z. B. an ehemaligen Kasernenstandorten, ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten oder mit Hausmüll, Bauschutt und Kriegsschutt verfüllte aufgelassene Kiesgruben, Bombentrichter, ehemalige Bach- und Flussläufe sowie Hangkanten. Hinzukommen neue Verunreinigungen durch Unfälle, übermäßigen oder falschen Einsatz von sogenannten Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, illegale Müllablagerungen, Bodenverdichtungen z. B. auf Baustellen oder in „pflegeleichten“ Gärten, Bodenversiegelungen usw. Liegt eine Verdachtsfläche vor, erfolgt durch das Umweltamt, Abteilung Bodenschutz und Abfallrecht, eine „Historische Recherche“, zum Beispiel in alten Unterlagen oder Karten. Kann hierbei der Verdacht nicht ausgeschlossen werden, wird vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt eine „Orientierende Untersuchung“ im Hinblick auf die Nutzung für die jeweils betroffenen Wirkungspfade Boden-Grundwasser, Boden-Mensch, Boden-Pflanze durchgeführt. Ergeben sich konkrete Anhaltspunkte, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bestätigen und können die Gefahren mit einfachen Mitteln nicht abgewehrt oder beseitigt werden, so ist vom Verursacher oder Grundstückseigentümer eine Detailuntersuchung durch einen Sachverständigen zu veranlassen.
Hierbei werden Schadensherde und Gefährdungen näher eingegrenzt und ggf. Vorschläge zur Sanierung (Dekontaminationsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen) bzw. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen aufgezeigt.
https://www.sw-augsburg.de/wasser/swa-trinkwasser/
https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/bodenschutz

 

 

 

 

Indikator

Vertragsflächen der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH im Trinkwasserschutzgebiet in Hektar.
Das Beratungs- und Vereinbarungskonzept der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH, besser bekannt als „Augsburger Modell“, sieht unter anderem vor, dass die Landwirte, mit denen Verträge abgeschlossen werden, bestimmte Düngemitteleinschränkungen einhalten und nur noch spezielle Pflanzenschutzmittel verwenden. Diese richten sich auch nach der Wasserschutzzone, in der das jeweilige Feld liegt. Am Ende der Vegetationsperiode werden Bodenproben entnommen und auf Nitratgehalt getestet. Diese Kontrolle entscheidet über die Höhe der Vergütung. Denn zusätzlich zu einem festen Betrag, den die Landwirte für ihre Beteiligung erhalten, gibt es eine sogenannte Nitratprämie.
Einsteigervertrag: schwächste Form, kann auch nur einzelne Flächen betreffen
Triazinvertrag: die Maisflächen dürfen nicht mit triazinhaltigen Mitteln gespritzt werden
Grundpaket: betrifft alle Flächen des Landwirts im Wasserschutzgebiet, enthält Vorgaben zur Düngung, Fruchtfolge und Umbruchszeiten, bei Mais ist Flächenspritzung verboten
Sonstige Vereinbarungen: strengste Form, es dürfen keine Pestizide angewendet werden
Datenquelle: Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH