K4
Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln
Ziel 4: frühzeitig beteiligen
Aktivitäten der Stadtgesellschaft
Stadtverwaltung:
Beteiligung der Stadtgesellschaft und zukunftsweisenden städtischen Prozessen
Die Beteiligung der Stadtgesellschaft an der Entwicklung ihrer Stadt stellt seit vielen Jahren ein Kernelement der Stadtplanung in Augsburg dar. Im Rahmen der Bauleitplanung werden neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung zahlreiche freiwillige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Diese finden insbesondere bei für die Gesamtstadt wichtigen Planungen (z. B. Bebauungsplan „Sheridan-Kaserne“, Bebauungsplan „Reese-Kaserne“, Bebauungsplan „Maximilianstraße“) statt. Auch im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) wurden unterschiedliche Beteiligungs formate angewandt. Der intensive Diskurs mit der Stadtbevölkerung fand dabei in mehreren öffentlichen Stadtforen bzw. zwei Online-Dialogen statt. Zudem wurden zahlreiche zielgruppenspezifische Workshops, Veranstaltungen in den einzelnen Stadtteilen, Stadtspaziergänge, Expertendialoge sowie Bürgersprechstunden angeboten. Neben der Gesamtsteuerung der Stadt nehmen weitere stadtteilbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) bestimmte Stadtteile in den Blick, bei denen ebenfalls freiwillige Beteiligungsformate angeboten werden (z. B. Stadtumbau Kriegshaber, Soziale Stadt Oberhausen, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Hochzoll, Entwicklungskonzept Gewerbegebiet Lechhausen Nord).
https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/stadtplanung/
https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/stadtplanung/stadtentwicklung/stadtentwicklungskonzept/
Die Fachstelle Schulentwicklung und Bildung im Referat für Bildung und Schule bereitete 2018 gemeinsam mit Stadtplanungsamt und Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Prozess vor, in dem ab 2019 mit Verwaltungs- und stadtgesellschaftlichen Akteuren ein Konzept für die Partizipation junger Menschen an der Stadtentwicklung erarbeitet wird.
Das Büro für Nachhaltigkeit bespricht Grundsätze und Steuerungsfragen des Augsburger Nachhaltigkeitsprozesses „Lokale Agenda 21 – für ein zukunftsfähiges Augsburg“ im monatlichen Agendateam, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Agendaforen und der städtischen Geschäftsstelle zusammenkommen und das öffentlich tagt. 2016 und 2018 wurde hierfür zusätzlich ein Agendateamwochenende durchgeführt, 2017 ein Agendateamtag. Für den Einsatz der Gelder für Projekte wird jeweils am Jahresanfang ein gemeinsamer Verwendungsvorschlag entwickelt.
Gemeinsame Prävention
Die Beteiligung an der Planung und Entwicklung von öffentlichen Räumen wird vom Büro für Kommunale Prävention im Rahmen der regulären Treffen der stadtteilbezogenen Präventionsgruppen der Urbanen Konfliktprävention anlassbezogen umgesetzt. Ein Beispiel ist die Überplanung der Hauptbahnhofsvorplätze und die Beteiligung der Präventionsgruppe Mitte. Erfahrungsgemäß ist das Wissen lokaler Akteure wie Polizei, Streetwork und Ordnungsdienst über öffentliche Orte von zentraler Bedeutung für die Schaffung sicherer und attraktiver öffentlicher Räume. Das Voranbringen inklusiver Planungsansätze, die Randgruppen wie – je nach Kontext – Jugendliche oder Drogenkonsumierende von vornherein mitdenken, hat sich dabei in den letzten Jahren als zentrale Aufgabe der Urbanen Konfliktprävention herauskristallisiert. Projektbeispiele hierfür sind der Urbane Garten an der Berliner Allee, der Helmut-Haller-Platz und die Hauptbahnhofsvorplätze.
Zivilgesellschaft:
Mitgestaltung über die Lokale Agenda
Das Forum Mitgestalten, eines der Agendaforen, beinhaltet eine eigene Arbeitsgruppe Haunstetten Südwest. Forumsmitglieder nehmen an Beteiligungsveranstaltungen des Entwicklungsprozesses Haunstetten Südwest teil mit dem Ziel, die Zukunftsleitlinien in den Planungsprozess einzubringen. Dieses Forum vertritt die Lokale Agenda 21 – für ein zukunftsfähiges Augsburg als Fachberaterin im Wettbewerbspreisgericht.
weitere Informationen zu Forum Mitgestalten
Unterstützende Projekte aus dem Zukunftspreis
In diesem Indikator wird per Balken der prozentuale Anteil der freiwilligen Beteiligungsverfahren an der Gesamtzahl aller Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung bzw. des Besonderen Städtebaurechts dargestellt. Die Zahl der „freiwilligen Beteiligungsverfahren“ misst, wie stark die Bürgerinnen und Bürger außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung bei Planungen eingebunden werden. Die Anzahl der „Beteiligungsverfahren gesamt“ zeigt auf, wie viele entsprechende Planungen im Stadtplanungsamt laufen.
Daten: Stadtplanungsamt