K1
Kunst und Kultur als wesentlich anerkennen
Ziel 4: Kulturstätten weiterentwickeln und zugänglich machen
Unter Kulturstätten werden Orte verstanden, die auf verschiedene Weisen Zeugnis von Kultur ablegen: Sie konservieren sie im Sinne von Museen, Galerien und archäologischen Fundstätten, sie feiern sie im Sinne von Clubs und Livespielstätten und sie führen sie auf wie in Theatern und Kinos. Damit sind es gleichermaßen Orte der Begegnung wie auch des Lernens und Erlebens. Sie spiegeln Tradition und Geschichte und sollen gleichermaßen attraktiv und modern sein. Es gilt, sie an gesellschaftliche Veränderungen bspw. mit Hilfe der zunehmenden Digitalisierung weiterzuentwickeln und zugänglich zu machen, sodass sie für alle ein Lern- und Erlebnisort für Reflexion, Austausch und Erholung sein können.
aus dem Augsburger Nachhaltigkeitsbericht 2025:
städtische Strategien, Konzepte, Richtlinien
Hinweis auf Handlungsstrategien im STEK: Handlungsschwerpunkt Sicherung und Vermittlung des historischen Erbes (B2.6.2-1)
Maßnahmen der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe, städtischer Beteiligungen
- Augsburger Wassermanagement-System als Welterbe-Stätte - insbesondere: Historisches Wasserwerk am Hochablass
- Kostenloser Eintritt in die Dauerausstellungen der städtischen Kunstsammlungen und Museen (für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und Museumssonntag
- Eröffnung des Erinnerungs- und Lernorts Halle 116
- Neugestaltungen und Zugänglichkeit des Naturmuseums
- „Stadt nach acht Konferenz“ (interdisziplinäre Konferenz für Musik- und Clubkultur)
Netzwerke
- Club- und Kulturkommission Augsburg