Natürliche Lebensgrundlagen bewahren Ö5  Natürliche Lebensgrundlagen bewahren

Ziel 2: Gewässer ökologisch aufwerten und Wasserqualität verbessern

Trink- und Brauchwasser sowie Grundwasser und stehende oder fließende Oberflächengewässer müssen verschiedenen Anforderungen gerecht werden.

Bei den Oberflächengewässern geht es zum einen um eine ökologische Aufwertung, die z.B. durch das Rückgängigmachen von Flußbegradigungen oder die Beseitigung von Sohlschalen erfolgen kann. Zum anderen ist eine Verbesserung der Wasserqualität anzustreben.

 

Beim Schutz des Grundwassers wird unterschieden zwischen Maßnahmen, die Voraussetzung für sauberes Trinkwasser sind (z.B. die Ausweisung von Schutzzonen), und Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um allgemein eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern. Hier gibt es vielfältige gesetzliche Regelungen.

 

Beispiele: Wasserverschmutzung reduzieren, Wasserschutzgebiete einrichten, sachgemäßer Umgang mit potenziell belastenden Stoffen   

 

Ergänzende Leitlinie / Ziele:

Ö4 biologische Vielfalt schützen und fördern

K2.4 den Planeten Erde erhalten wollen