Ö5
Natürliche Lebensgrundlagen bewahren
Ziel 2: Gewässer ökologisch aufwerten und Wasserqualität verbessern
Trink- und Brauchwasser sowie Grundwasser und stehende oder fließende Oberflächengewässer müssen verschiedenen Anforderungen gerecht werden.
Bei den Oberflächengewässern geht es zum einen um eine ökologische Aufwertung, die z.B. durch das Rückgängigmachen von Flußbegradigungen oder die Beseitigung von Sohlschalen erfolgen kann. Zum anderen ist eine Verbesserung der Wasserqualität anzustreben.
Beim Schutz des Grundwassers wird unterschieden zwischen Maßnahmen, die Voraussetzung für sauberes Trinkwasser sind (z.B. die Ausweisung von Schutzzonen), und Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um allgemein eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern. Hier gibt es vielfältige gesetzliche Regelungen.
Beispiele: Wasserverschmutzung reduzieren, Wasserschutzgebiete einrichten, sachgemäßer Umgang mit potenziell belastenden Stoffen
Ergänzende Leitlinie / Ziele:
Ö4 biologische Vielfalt schützen und fördern
K2.4 den Planeten Erde erhalten wollen