Ö4
Natürliche Lebensgrundlagen bewahren
Ziel 3: Luftreinheit und Lärmminderung verbessern
Aktivitäten der Stadtgesellschaft
Stadtverwaltung:
Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan
Im Jahr 2005 wurde in Augsburg der erste Luftreinhalteplan durch die Regierung von Schwaben mit dem Umweltamt aufgestellt, 2009 erfolgte die 1. Fortschreibung, in der weitere Maßnahmen wie z. B. die Umweltzone enthalten sind. Seither wurde die Umweltzone zwei Mal verschärft (Einführung der 3. Stufe mit Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2016, siehe Beschluss 15/03827) und ins gesamt 30 Maßnahmen Zug um Zug konsequent umgesetzt. Weiterhin wurde in 2017/2018 ein Masterplan für die Elektromobilität erarbeitet. Dies ist ein Konzept für die konsequente Einführung, Förderung und Umsetzung der Elektromobilität in Augsburg. Zusätzlich wurde mit Förderung des Bundesverkehrsministeriums in 2018 auch ein Masterplan für nachhaltige und emissionsfreie Mobilität aufgestellt. Darin sind weiterführende Maßnahmen zum Luftreinhalteplan insbesondere mit modernen technologischen Ansätzen (Stichwort: Digitalisierung) enthalten, um insbesondere die Belastung durch Stickstoffdioxid zu reduzieren.
Die Lärmaktionsplan ist eine Pflichtaufgabe für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (laut §47a–f des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung). Das Umweltamt führt daher seit 2008, wiederkehrend alle 5 Jahre, einen Lärmaktionsplan bzw. eine entsprechende Fortschreibung durch. Im Vergleich zur vorangegangenen Kartierung hat sich die Lärmsituation in manchen Bereichen des Stadtgebiets bereits verbessert. An besonders lauten Straßen wurden leisere Beläge (lärmarmer Splittmastixasphalt) eingebaut, die maximal zulässigen Geschwindigkeiten reduziert und Schallschutzfenster bezuschusst. Trotzdem gibt es Bereiche, in denen der Lärm zugenommen hat, meist weil mehr Fahrzeuge unterwegs sind.
https://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_5/Technischer_Umweltschutz/LRP_Augsburg.php?PFAD=/index.php:/index2.php:/Aufgaben/Bereich_5/Bereich_5.php
https://www.augsburg.de/umwelt_soziales/umwelt/e-mobilitaet/Elektromobilitaetskonzept.pdf
https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/masterplan-nachhaltige-und-emissionsfreie-mobilitaet
https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/luft-laerm-strahlen/laermaktionsplan
Wirtschaft:
Leitprojekte für Immissionsschutz
Der KUMAS e. V. vermittelt jedes Jahr im Juni auf den Bayerischen Immissionsschutztagen einen Überblick über aktuelle Themen im Immissionsschutzrecht und gute Beispiele aus Kommunen und Unternehmen. KUMAS zeichnete mit dem eigenen Umweltpreis „Offizielles Leitprojekt“ mehrfach Projekte aus, die zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz beitragen.
https://www.kumas.de/index.php?id=3512
Unterstützende Projekte aus dem Zukunftspreis
Dargestellt sind die Feinstaub- (pm10) und Stickstoffdioxidbelastung (NO2) an den beiden Messstationen Königsplatz und Karlstraße. Im Jahr 2013 lagen für die Messstation Karlstraße keine ganzjährigen Werte vor. Eingezeichnet sind die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte.
Daten: Landesamt für Umwelt; Umweltamt Stadt Augsburg
Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die im 24 Stunden-Mittel einer Lärmbelastung durch Straßenverkehr von über 55dB(A) bzw. über 65dB(A) ausgesetzt sind und Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die nachts einer Lärmbelastung durch Straßenverkehr über 45dB(A) bzw. über 55dB(A) ausgesetzt sind.
Daten: Umweltamt Stadt Augsburg
zugehörige Stadtratsbeschlüsse:
- Beschluss 16/00610 – Lärmaktionsplan 2013
- Beschluss 15/03827 – Luftreinhalte- / Aktionsplan für die Stadt Augsburg mit Einbeziehung der Umlandgemeinden: Einführung der Stufe 3 der Umweltzone
- Beschluss 08/00125 – Aktionsplan zum Luftrein halteplan Ballungsraum Augsburg – Umweltzone (Abgrenzung, überarbeitete Wirkungsanalyse, Ausnahmen, Zeitstufen)