Ö4
Biologische Vielfalt schützen und fördern
Ziel 3: Frei-, Forst-, Grün- und Ausgleichsflächen entwickeln und vernetzen
Dieses Ziel soll in erster Linie der Erhaltung der biologischen Vielfalt dienen, nicht so sehr einer Nutzung dieser Flächen durch den Menschen.
Es geht um den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Vernetzung der Flächen.
Freiflächen liegen bspw. zwischen Wohngebieten und dienen u.a. der Auflockerung in bebauten Gebieten. Sie sind unbebaute Flächen.
Forste sind bewirtschaftete Wälder und unterscheiden sich durch bspw. Jagd- oder Holzrechte vom Urwald.
Grünflächen sind Flächen, die mit Rasen bepflanzt und eher den Charakter eines Gartens oder eines Parks vermitteln. Rechtlich zählen allerdings u.a. auch Sport- und Spielplätze sowie Freibäder und Friedhöfe dazu.
Bei Ausgleichsflächen handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung. So müssen bei der Planung und Schaffung von z.B. Bau- und Gewerbegebieten durch die Verantwortlichen stets auch Ausgleichsflächen geschaffen werden. Diese werden nach ökologischen und naturschutzfachlichen Kriterien angelegt und geschützt.
Die verschiedenen Flächen sind in ihren Funktionen für den Menschen sicher deutlich verschieden, werden aber für ein gesundes Klima in einer geschützten und vielfältigen Form gleichermaßen benötigt.
Beispiele: Stadtbegrünung, Verbinden der Lebensräume, Grün- und Freiflächenentwicklungskonzept
Ergänzende Leitlinie / Ziele:
Ö4.2 wertvolle Flächen und Biotope entwickeln und schützen
W5.4 öffentlich zugängliche Begegnungs- und Erholungsflächen im Nahbereich bieten
K2.4 den Planeten Erde erhalten wollen