Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen S4  Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

Ziel 2: Chancengerechtigkeit herstellen

In Leistungsgesellschaften sind Chancen eng mit dem sozialen Milieu und dem Bildungshintergrund verknüpft. Nicht selten sind es Privilegien, die Menschen an und in gesellschaftliche Positionen verhelfen. Daher gilt es in einem ersten Schritt, diese Privilegien zu erkennen und zu reflektieren. In einem zweiten Schritt können dann Maßnahmen ergriffen werden, die Chancengerechtigkeit herstellen können.
Der Zugang zu Bildung und die Teilhabe an Bildung werden als eine Voraussetzung für Chancengerechtigkeit erkannt. Dazu ist eine bedarfsorientierte Finanzierung der Bildungsorte auf Basis der Bildungsberichterstattung notwendig.
Eine große Ungerechtigkeit herrscht darüber hinaus zwischen den Geschlechtern. Geschlechtergerechtigkeit muss allerdings nicht nur binär zwischen Mann und Frau verstanden werden. Sie muss sich auch auf das Verständnis der sexuellen Orientierung, die sich in der LGBTQIA+-Szene (lesbisch, schwul / gay, bisexuell, trans*, queer, inter*, asexuell + alle anderen) abbilden, erstrecken.

 

Beispiele: Augsburger Bildungsberichte, zentrale Antidiskriminierungsstelle

 

Ergänzende Leitlinie