Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen S4  Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

Ziel 1: Diskriminierungen und Barrieren nicht zulassen

Unter Diskriminierung wird eine Ungleichbehandlung von Personen oder Gruppen verstanden. Sie werden im Vergleich zu anderen Personen oder Gruppen schlechter behandelt. Was als gleich und gerecht betrachtet wird, hängt auch von Wertungen und Weltanschauungen ab. Wenn sich die Ungleichbehandlung auf ein negativ bewertetes Merkmal der Gruppenmitglieder bezieht, sprechen wir von Diskriminierung. Diese kann individuell verübt oder strukturell verankert sein. Beide Formen müssen erkannt und bearbeitet werden.
Ziel ist eine gleichberechtigte Gesellschaft, die frei von Diskriminierung ist.

 

Beispiele: Barrierefreiheit (motorisch, akustisch und optisch), Aufklärung in Bildungseinrichtungen, Fahrdienstanbieter, Behindertenparkplätze, Bürger*innenwerkstatt, behindertengerechte Carsharingautos, vergünstigte oder kostenfreie Nutzung des ÖPNV, Gebärdendolmetscher*innen, Beratungsstellen, Ermäßigungen (Museen, Zoo, Botanischer Garten, Schwimmbäder, Stadtbücherei…)

 

Ergänzende Leitlinie / Ziele