Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen S4  Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

Ziel 3: Kinder und Jugendliche einbeziehen

Kinder und Jugendliche sind an sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Dieses Recht ist im Rahmen des § 8 SGB VIII für die sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe gesichert. Es soll auf alle sie betreffenden Entscheidungen der Stadtverwaltung und Stadtpolitik übertragen werden.

Junge Menschen werden in zielgruppengerechter Form beteiligt. Es werden Projekte der gemeinsamen Umsetzung ermöglicht, um so Verantwortungsübernahme zu fördern.

 

Beispiele: „Kinder- und Jugendcheck“ (Entscheidungen, Empfehlungen und Beschlüsse, sofern junge Menschen von diesen betroffen sind, werden im Vorfeld auf deren Auswirkungen für junge Menschen überprüft; besonderes Augenmerk wird dabei auf räumliche Planungen gelegt), Schülerinnen- und Schülerjury beim Zukunftspreis…

 

Ergänzende Leitlinie

K4.1 gemeinsam Verantwortung übernehmen