Indikator Beteiligungsverfahren

Anteil der freiwilligen Beteiligungsverfahren an der Gesamtzahl aller Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung, bzw. des Besonderen Städtebaurechts. Die Zahl der „freiwilligen Beteiligungsverfahren“ misst, wie stark die Bürger außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung bei Planungen eingebunden werden. Die Anzahl der „Beteiligungsverfahren gesamt“ zeigt auf, wie viele Planungen im Stadtplanungsamt laufen.
Datenquelle: Stadtplanungsamt

Entwicklung:
Die Anzahl der Verfahren ist abhängig von den anfallenden Planungen. Grundsätzlich wird die freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit von Seiten des Stadtplanungsamtes konsequent ausgebaut, meist mittels aktiver Beteiligungsangebote. In den letzten vier Jahren wurde ein sehr hohes Niveau erreicht.